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Mit Dividendenaktien zum großen Gewinn

Es suchen zunehmend mehr Bürger nach Methoden, um ihr Geld möglichst lukrativ zu investieren. Dafür gibt es natürlich unzählige Möglichkeiten. Eine dieser Möglichkeiten ist die Investition in zuverlässige Dividendenaktien. Hier kann man schließlich nicht nur von möglichen Kurssteigerungen profitieren, sondern bekommt darüber hinaus noch regelmäßig Dividendenerträge.

 

Mit Dividendenaktien zum großen Gewinn
Mit Dividendenaktien zum großen Gewinn

 

Gerade in Zeiten steigender Inflation kann ein derartiger passiver Geldzufluss zweifellos eine unterstützende Wirkung haben. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass bestimmt zahlreiche Börsenneulinge in Zukunft auf den Einkauf von Dividendenaktien setzen wollen.

 

Was genau ist der Dividenenabschlag bei den Dividendenaktien?

Es wäre praktisch, kurz vor der Dividendenzahlung eine Aktie erwerben zu können, die Dividende zu erhalten und die Wertpapiere dann umgehend wieder veräußern zu können. Damit könnten Sie die Dividenden nahezu risikofrei mitnehmen. Von diesem Gedanken sollte man sich jedoch aufgrund des sogenannten Dividendenabschlags distanzieren. Was bedeutet dieser Begriff?

Zunächst einmal ist es von Bedeutung zu verstehen, dass Dividenden in der Regel aus den Erträgen eines Unternehmens ausgeschüttet werden. Dies bedeutet, dass ein bestimmter Teil der Vermögenswerte des Unternehmens an die Investoren ausgezahlt wird. „Der Wert des Unternehmens am Tag der Dividendenauszahlung verringert sich also um exakt den entsprechenden Wert“, erklärt der Geschäftsführer der Rötche & Kollegen GmbH Jürgen Rötche.

Dies hat jedoch die folgende Auswirkung auf die Aktie des betroffenen Unternehmens. Die Aktie wird nämlich an diesem Tag (dem sogenannten Ex-Dividenden-Tag) an der Wertpapierbörse um exakt den Betrag der Dividendenausschüttung verringert. Die entsprechende Aktie wird somit „ex-Dividende“ notiert.

Für den Investor ist dies ein absolutes Nullsummenspiel. Der Aktienkurs ist nunmehr genau um den Wert zurückgegangen, der dem Investor gerade als Dividende ausbezahlt worden ist.

 

Die verschiedenen Arten

Ist die Entscheidung gefallen, sich auf Dividendenaktien zu spezialisieren, folgt meist die Auswahl. Selbstverständlich müssen Sie sich die Frage stellen, auf welche Eigenschaften Sie den Schwerpunkt legen möchten.

Auf der einen Seite gibt es die regelmäßigen Erhöhungen der Erfolgsbeteiligung. An dieser Stelle kommen die sogenannten Aristokraten zum Einsatz. Es handelt sich dabei um Wertpapiere von Unternehmen, die seit zumindest 25 Jahren hintereinander ihre Dividende gesteigert haben. „Diese regelmäßigen Dividendenerhöhungen können über Jahre hinweg einen exponentiellen Verlauf erreichen und sind natürlich eine angenehme Investition für die Anleger„, so der Geschäftsführer der Rötche & Kollegen GmbH Nicolai Tibussek.

Allerdings ist es umso vorteilhafter, je länger die Steigerungen andauern. So hat beispielsweise der US-Konzern Procter & Gamble (WKN: 852062) seine Dividendenzahlungen seit 1957 ohne Ausnahme jedes Jahr gesteigert. Das ist sicher ein hinreichend langer Zeitraum, in dem sich exponentielles Wirtschaftswachstum in seiner vollen Wirkung entwickelt hat.

Auf der anderen Seite könnte man sich beim Erwerb von Dividendenaktien auch auf solche beziehen, die eine hohe Dividendenrendite ausweisen. Der Unterschied liegt darin, dass man hier von Beginn an ein recht hohes Dividendeneinkommen erwirtschaften kann.

 

Steuern nicht vergessen

„Grundsätzlich sollten sich alle Dividendeninvestoren im Klaren darüber sein, dass in Deutschland selbstverständlich Steuern auf Wertzuwächse zu entrichten sind“, betont der Geschäftsführer der Rötche & Kollegen GmbH Jürgen Rötche. Jedoch gibt es einen Steuerfreibetrag. Für Ledige liegt dieser derzeit bei 801 Euro, Eheleute können den zweifachen Freibetrag von 1.602 Euro geltend machen.

Wenn dieser verbraucht ist, müssen die Investoren jedoch Kapitalertragssteuer entrichten. Wenn die Dividenden den Freibetrag überschreiten, so zahlt die Bank vom Restbetrag 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und unter Umständen auch Kirchensteuer unmittelbar an das Finanzamt.

(FA)